Allgemeine Geschäftsbedingungen Mariandl im Oberwirt ® (AGB)

  1. Geltungsbereich
    1. Für alle Buchungen von Hotelzimmern über das Mariandl im Oberwirt gelten die nachfolgenden AGBs. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Mietvertrags über ein Hotelzimmer zu Beherbergungszwecken. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und uns als Gastgeber.
    2. Für Buchungen unserer Hotelzimmer über Dritte im Internet (z.B. booking.com; fewo-channelmanager.de; fewo-direkt.de o.ä.) gelten abweichend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
  2. Vertragspartner
    1. Vertragspartner des Mietvertrags im Mariandl im Oberwirt ist:

      BAUART@sea GmbH

      Mariandl im Oberwirt

      Hofmark 34/36
      D 84307 Eggenfelden

      Fon +49 8721 128 92 92
      Fax +49 8721 128 92 93

      Sitz der Gesellschaft:
      Nordstrand 400
      D 18609 Ostseebad Binz

      Fon +49 38393 699 699
      Fax +49 38393 699 781

      www.mariandl-im-oberwirt.de
      servus@mariandl-im-oberwirt.de

      Amtsgericht Stralsund HRB 20556
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE314166972

      Geschäftsführer: Wolfram Buegger, Thomas Helm und Kostja Künzel

    2. Ihr Gastgeber BAUART@sea GmbH ist vertraglicher Geschäftsbesorger für die Wohnungseigentümergemeinschaft Hofmark 34-40 – Eggenfelden und schließt in eigenem Namen sowie auf fremde Rechnung unter der Marke „Mariandl im Oberwirt“ Mietverträge über Hotelzimmer mit kurzfristig wechselnden Hotelgästen.
  3. Vertragsschluss
    1. Mit einer Buchung bietet der Hotelgast dem Gastgeber den Abschluss eines befristeten Mietvertrages über ein Hotelzimmer verbindlich zur Annahme an. Die Buchung des Hotelgastes kann mündlich, telefonisch, in Textform, schriftlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail erfolgen. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Gastgebers über Hotelzimmer im Mariandl im Oberwirt und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen.
    2. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang einer Buchungsbestätigung des Mariandl im Oberwirt beim Hotelgast zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird dem Hotelgast nach Annahme der Buchung vom Mariandl im Oberwirt eine Buchungsbestätigung in Textform zusammen mit einem Mietvertrag über ein Hotelzimmer und einer Buchungs-Nr. übermittelt. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Hotelgast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich. Die Buchung durch den Hotelgast erfolgt für alle Personen, die in der Buchung zusätzlich aufgeführt werden.
    3. Falls wir auf entsprechende Anfrage des Hotelgastes keine verbindliche Buchungsbestätigung versenden, sondern ein verbindliches Angebot unterbreiten, so kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn dem Mariandl im Oberwirt die Annahmeerklärung ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer von uns hierfür im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht.
  4. Leistungen | Preise
    1. Die von uns vertraglich geschuldeten Beherbergungsleistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den konkreten Angaben im Mietvertrag, dem gewählten Tarif sowie den Angaben auf unserer Internetseite https://mariandl-im-oberwirt.de/. Bei den dort angegebenen Preisen handelt es sich jeweils um Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen USt. Sie beinhalten auch, soweit nichts anderes vereinbart ist, alle Betriebskosten sowie eine Endreinigung des Hotelzimmers.
    2. Mit Vertragsschluss wird je nach gebuchtem Tarif gegebenenfalls eine Anzahlung auf den Gesamtpreis zur Zahlung fällig, welche aus der Buchungsbestätigung und den jeweiligen Reservierungsbedingungen hervorgeht. Der Gesamtpreis im Übrigen ist fällig und zahlbar im Voraus bei Anreise.
    3. Preise der vor Ort buchbaren Zusatzleistungen, deren Inanspruchnahme dem Gast freigestellt sind, können Sie der aktuellen Preisliste im Mariandl im Oberwirt entnehmen und werden vom jeweiligen Anbieter gesondert in Rechnung gestellt. Zusatzleistungen werden bei Abreise bezahlt.
    4. Im Mariandl im Oberwirt können Sie bar, mit Girokarte oder mit Kreditkarte (Visa, MasterCard) bezahlen. Für Online-Buchungen stehen Ihnen die Zahlungsarten Überweisung, PayPal und Kreditkarte zur Verfügung. Es geltend ergänzend die AGBs des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
    5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  5. An- und Abreise
    1. Das Mariandl im Oberwirt stellt Ihnen am Anreisetag das Hotelzimmer in der Regel ab 15.00 Uhr zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    2. Der Gast hat uns das Hotelzimmer am vereinbarten Tag der Abreise in der Regel bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zu übergeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
  6. Inventarliste | Pflichten der Feriengäste
    1. Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste die Ausstattung der Hotelzimmer auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit. Der Hotelgast ist verpflichtet, dem Mariandl im Oberwirt spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel anzuzeigen.
    2. Hotelgäste haben die Zimmer, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Falls Sie Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Hotelzimmern oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigen, sind Sie, Ihre Begleitpersonen oder Besucher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
    3. Hotelgäste sind ferner verpflichtet, uns während der Miet- bzw. Beherbergungszeit in den Hotelzimmern entstehende Schäden oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Falls die rechtzeitige Anzeige unterbleibt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Im Übrigen entfallen Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen.
    4. Unsere Hotelgäste sind zur Beachtung der Hausordnung verpflichtet und gehalten, gegenseitig und aufeinander Rücksicht nehmen. Insbesondere sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Lärm sowie Störungen der häuslichen Ruhe zu unterlassen.
  7. Rücktritt | Stornogebühren
    1. Der Abschluss eines Mietvertrags über ein Hotelzimmer verpflichtet beide Vertragsparteien dazu, den Vertrag für die vereinbarte Buchungsdauer zu erfüllen. Hotelgäste können einseitig nur zu den nachfolgenden Stornogebühren von einer Buchung zurücktreten.
    2. Sofern ein Hotelgast vor Beginn der vereinbarten Mietzeit vom Vertrag zurücktritt, schuldet er unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts dem Gastgeber Mariandl im Oberwirt grundsätzlich den vereinbarten Gesamtpreis. Das Mariandl im Oberwirt muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
    3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Hotelgast jedoch, gegebenenfalls abhängig vom gebuchten Tarif, ein bestimmter Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Mariandl im Oberwirt.
    4. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
  8. Kündigung | Force Majeure
    1. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beiden Vertragsparteien bleibt vorbehalten, den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
    2. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
  9. Haftung | Verjährung
    1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Mariandl im Oberwirt für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.
    2. Die vertragliche Haftung des Mariandl im Oberwirt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtpreises beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Hotelgastes auf einem Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Mariandl im Oberwirt beruht.
    3. Für vom Hotelgast eingebrachte Sachen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB). Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit vor Ort buchbaren Zusatzleistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
    4. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Hotelgast für alle Schäden, die durch die Tierhaltung oder die Beherbergung von Tieren entstehen.
    5. Soweit dem Hotelgast oder mitreisenden Personen ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder deren Inhalte haftet das Mariandl im Oberwirt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht.
    6. Ansprüche gegen das Mariandl im Oberwirt verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände nach § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Mariandl im Oberwirt beruhen. Die Verjährung der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die zwingenden Bestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  10. WLAN- Nutzung
    1. Für die über das WLAN unseres Hauses übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Hotelgast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
    2. Der Hotelgast stellt das Mariandl im Oberwirt von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs beruhen. Erkennt der Hotelgast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er uns unverzüglich auf diesen Umstand hin.
  11. Datenschutz

Wir nehmen das Thema Datenschutz sehr ernst. Wir erheben, verarbeiten und nutzen aufgenommene Daten des Hotelgastes sowie aller Personen, welche in der Buchung zusätzlich aufgeführt werden, nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz im Mariandl im Oberwirt erhalten Sie hier: https://mariandl-im-oberwirt.de/datenschutzerklaerung.

Stand: Juli 2021